Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit an den Sanatorien liegt in der Wiederherstellung der Harmonie und Funktion im Bereich des Gesichtes und des Halses. Abweichungen derselben von Geburt an, durch Alter, Unfall- oder Krankheitsgeschehen beeinträchtigen das soziale Leben und die Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen. Durch interdisziplinäre Behandlungen können natürliche Verhältnisse wiederhergestellt werden.
Unterkiefer, Oberkiefer, und Kinnosteotomie, Gaumennahterweiterung (SARPE), Freilegung von im Knochen liegenden Zähnen
autologer Knochenblocktransfer aus dem Mittelgesicht, Untergesicht und Beckenkamm, Auflagerungsplastiken, Knochendistraktion und Sinuslift Operation
Fremdkörperentfernung, Sanierung von Entzündungen dentaler Herkunft
Einfach- und Mehrfachfrakturen von Unterkiefer, Oberkiefer, Nasenbein, Nasenscheidewand, Jochbein, Augenhöhlenwänden
Biopsie und Entfernung von Gewächsen unklarer Dignität der Haut und Schleimhaut im Gesicht, Mund und Rachen
Überzählige Zähne, im Knochen liegende Weisheitszähne, Kieferzystenoperation
Stehen der Tag und die Uhrzeit der Operation fest, sind folgende Vorbereitungen zu treffen:
Die Aufnahme zur Operation erfolgt am Privatklinikum - entweder am Tag der Operation oder einen Tag zuvor. Dabei werden Sie von einem/einer approbierten Arzt/Ärztin betreut. Denken Sie bitte in diesem Falle an die notwendige Nüchternheit (6h absolute Nahrungs- und Flüssigkeitskarenz).
Ihr Operateur betreut Sie unmittelbar vor der Operation. Danach stehen Sie täglich in persönlichem Kontakt mit ihm.
Pflegerisch und stationsärztlich werden Sie rund um die Uhr versorgt. Der Operationsbericht und Bericht über den stationären Aufenthalt werden an Ihren Arzt sowie Ihre Versicherung übermittelt. Darüber hinaus kommt es zur keiner weiteren Verarbeitung und Verwertung Ihrer Daten.
Postoperative Kontrollen werden am Tag der Entlassung mit Ihnen vereinbart.
Nach erfolgter chirurgischer Therapie und Fertigstellung der Leistung Ihres Kieferorthopäden/Ihrer Kieferorthopädin oder Prothetikers/Prothetikerin bitte ich Sie noch einmal zu einer abschließenden Kontrolle.
Damit dienen Sie auch zukünftigen Patienten, da erst nach Kontrolle der Gesamtbehandlung der Erfolg des Eingriffes gemeinsam besprochen werden kann. Die nächste Patientin, der nächste Patient wird es Ihnen danken.
Grundsätzlich werden medizinisch indizierte Eingriffe in Privatkrankenhäusern von medizinischen Zusatzversicherungen bezahlt. Patienten ohne Zusatzversicherung haben die Möglichkeit, die Leistungen des Chirurgen sowie die Leistungen des Sanatoriums selbst zu bezahlen. Beide Modalitäten werden für Sie vorab geklärt.
Nach Indikationsstellung der Operation wird die geplante Behandlung und Grund derselben der Zusatzversicherung und der Allgemeinen Sozialversicherung schriftlich, in Form eines Befundbriefs, übermittelt.
Ihre Versicherung (Zusatz oder Allgemeine Sozialversicherung) bewilligt die Behandlung im Vorfeld schriftlich. Gegebenenfalls müssen auch Befunde übermittelt werden.
Die Durchführung der Bewilligung übernimmt - im Namen des Patienten/der Patientin - der Operateur.
Erst nach klarer Kostenfürsprache wird der Aufenthalt in der Privatklinik terminisiert.
Nach Indikationsstellung der Operation wird die geplante Behandlung und der zu erwartende stationäre Aufenthalt an die Privatklinik übermittelt. Diese erstellt ein verbindliches Anbot. Die Kosten setzten sich aus Operationspauschale, Dauer des stationären Aufenthaltes und den Honorarkosten des Arztes zusammen.
Die Operationspauschale und das Arzthonorar sind nicht beeinflussbar, da es sich um gesetzlich fixierte (Arzthonorar) und errechnete (Operationspauschale) Summen handelt. Die Anzahl der stationären Tage beeinflussen den Betrag merklich.